Details
Wacke, Jan Ulrich
Actiones suas praestare debet
Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BGB
Duncker & Humblot
978-3-428-13292-8
1. Aufl. 2010 / 403 S.
Monographie/Dissertation
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Kurzbeschreibung
Reihe: Rechtsfragen der Globalisierung. Band: 146
Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß § 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, dass dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Rechts. Die Exegese der vielfältigen Fallkonstellationen der Quellen bildet den Schwerpunkt der Publikation. Jan Ulrich Wacke erörtert hier insbesondere die Ausnahmen vom Zessionszwang, die Übereignungswirkung der Abtretung und den Verbleib des Anspruchs auf die Diebstahlsstrafe aus der actio furti. Der Autor bettet die Exegese ein in eine vergleichende Darstellung der Probleme des geltenden Rechts, zu denen er mittels genauer Analyse der Entstehungsgeschichte und der Interessenlage Lösungsvorschläge erarbeitet.
